Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die MARKTGEMEINDE PAYERBACH auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Merkmale der Amtssignatur
• Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG)
• Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG)
• Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG)
Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: https://www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur
Veröffentlichung der Bildmarke
Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur
http://www.signaturpruefung.gv.at/bzw.https://pruefung.signatur.rtr.at/
Elektronische Signaturprüfung
http://www.signaturpruefung.gv.at bzw.https://pruefung.signatur.rtr.at/
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten erteilt die Marktgemeinde Payerbach:
Marktgemeinde Payerbach
Ortsplatz 7, 2650 Payerbach
Tel.: +43 2666 52423
E-Mail: gemeinde@payerbach.at
Öffnungszeiten: | |
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Montag | 8-12 Uhr |
Dienstag | 8-12 & 14-19 Uhr |
Mittwoch | 8-15 Uhr |
Donnerstag | 8-12 Uhr |
Freitag | 8-12 Uhr |
Rechtsmittelbelehrung
Rechtsmittel können in folgender Form eingebracht werden:
- Persönlich/postalisch
- Per E-Mail