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Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die MARKTGEMEINDE PAYERBACH auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

Merkmale der Amtssignatur:
• Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG)
• Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG)
• Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG) 

Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: https://www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur

 

Veröffentlichung der Bildmarke

Die Veröffentlichung der Bildmarke MARKTGEMEINDE PAYERBACH  gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden sie hier.

Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur

http://www.signaturpruefung.gv.at/  bzw . https://pruefung.signatur.rtr.at/

Elektronische Signaturprüfung

http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/

 

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Marktgemeinde Payerbach

Adresse:
Marktgemeinde Payerbach
Ortsplatz 7
2650 Payerbach
Tel.: 02666/52423 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Öffnungszeiten: Montag 8-12 Uhr, Dienstag 8-12 u. 14-19 Uhr, Mi 8-15 Uhr, Do und Fr 8-12 Uhr

 

Rechtsmittelbelehrung

Rechtsmittel können in folgender Form eingebracht werden: 
- Persönlich/postalisch
- Per E-Mail

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