AKTUELLES
Gratiswasser
Nur mehr nachweislich gemeinnützige Vereine erhalten Gratiswasser
Gemeinnützige Vereine zahlen nur 1/3 des Wasserverbrauchs
Der Gratis Wasserbezug umfasst höchstens 25 m³.
Gefördert werden maximal bis zu 300 m³ des Gesamtwasserverbrauchs
Lehrlingsförderung
Für jeden neu aufgenommen Lehrling, wird eine einmalige Förderung in der Höhe von € 500,- gewährt.
Der Betrag wird erst nach der gesetzlichen Probezeit ausbezahlt.
Die Förderrichtlinien treten mit 1. April 2011 in Kraft.